Buchungsbedingungen: Ferienhaus Meerblick 37
Allgemeine Geschäftsbedingungen 1. Reservierung und Buchung Im Namen und auf Rechnung der / des jeweiligen Hauseigentümer`s Die Reservierung des Gastes stellt einen verbindlichen Auftrag und eine verbindliche Vollmacht zum Abschluss eines Beherbergungsvertrages dar. Der Gast versichert, dass er die Allgemeinen Geschäftsbedingungen anerkennt. Mit der Buchungsbestätigung kommt zwischen Gast und Gastgeber ein Beherbergungsvertrag zustande, an dessen Einhaltung beide Seiten gebunden sind. Die Anzahlung ist innerhalb von 10 Tagen nach Eingang der Buchungsbestätigung per Vorab Überweisung einzuzahlen. Die Anzahlung ist spätestens 10 Tage nach Erhalt der Reservierungsbestätigung fällig, Restzahlung bis 4 Wochen vor Urlaubsantritt. Die Kosten des gesamten Geldtransfer gehen zu Lasten des Mieters (besonders bei Auslandsüberweisungen). Reservierte Ferienwohnungen/-häuser sollten zwischen 15:00 und 17:00 Uhr des Anreisetages nach vorheriger telefonischer Absprache bezogen werden. Ist dies nicht geschehen, kann der Gastgeber über die Ferienwohnungen/-häuser verfügen, sofern nicht ausdrücklich eine spätere Ankunftszeit vereinbart wurde. Eine Rückvergütung bezahlter, aber nicht in Anspruch genommener Leistungen ist nicht möglich. 2. Anreise und Abreise Falls nicht anders vereinbart, steht die Ferienwohnung/ -haus am dem Gast am Anreisetag ab 15:00 Uhr zur Verfügung. Am Abreisetag ist die Ferienwohnung/-haus spätestens bis 10:00 Uhr zu verlassen. Für jedes gemietete Objekt wird bei Anreise eine Kaution fällig. Bei verspäteter Abreise kann je angefangener Std. € 15,00 berechnet werden, da die Reinigungsfirma ab 10:00 Uhr das Personal für die Reinigung bereitstellt. Die Endreinigung ist im Mietpreis inbegriffen. Der Mieter hat das Haus besenrein zu verlassen. Er hat dafür Sorge zu tragen, dass die Mülleimer geleert und der Müll in den dafür vorgesehenen Container entsorgt wird; Geschirr und Kücheninventar sind gereinigt, Kühlschrank und Bad sauber zu übergeben. Anderenfalls sind € 30,00 für eine Extra-Reinigung zahlbar. 3. Hausordnung Jeder Mieter hat sich so zu verhalten, dass andere Bewohner der Umgebung nicht mehr als nötig belästigt oder gestört werden. Insbesondere sind Rundfunkgeräte o.ä. auf Zimmerlautstärke zu beschränken. In allen Räumen der Ferienwohnung/-haus gilt absolutes Rauchverbot. Der Vermieter sorgt dafür, dass alle in den Beschreibungen angegebenen Ausstattungen betriebsbereit sind. Eventuelle Mängel, z.B. defekte Armaturen, nicht funktionierende Geräte, sind unverzüglich anzuzeigen, um eine sofortige Beseitigung in die Wege leiten zu können. Wir bitten um pflegliche Behandlung des Mietobjektes. Beschädigungen an Haus und Inventar sind unverzüglich zu melden. Zusätzliche Übernachtungsgäste erfordern die Zustimmung des Vermieters. Haustiere dürfen nur nach ausdrücklicher Einverständniserklärung mitgebracht werden. Anderenfalls kann der Einzug mit dem Haustier verweigert werden. Die Gebühr entnehmen Sie der gültigen Preisliste. Das Abstellen von Wohnmobilen sowie Aufstellen von Zelten, Partyzelten oder ähnlichen Einrichtungen auf den Hausgrundstücken ist nicht gestattet. 4. Stornierung Bitte beachten Sie, dass bei Mietverträgen kein gesetzliches Rücktrittsrecht besteht. Wir haben daher im Falle Ihres Rücktritts, bzw. der Nichtinanspruchnahme des gebuchten Objektes Anspruch auf die volle Bezahlung. Es werden jedoch folgende pauschalierte Rücktrittskosten vereinbart: Rücktritt bis 10 Tage nach Erhalt der Buchungsbestätigung kostenlos. Bis 45 Tage vor Mietbeginn: 10 % der Gesamtmiete, mind. € 30,- Ab 44 Tage vor Mietbeginn: 50 % der Gesamtmiete Ab 21 Tage vor Mietbeginn: 80 % der Gesamtmiete Bei Erhebung eines Beherbergungsverbotes für Ihren Reisezeitraum seitens des Bundeslandes Schleswig-Holstein, besteht die Möglichkeit, die Reise auf einen späteren Zeitpunkt umzubuchen. Sollte dies nicht möglich sein, stornieren wir Ihre Reise kostenfrei. Kündigungen / Änderungen / Stornierungen müssen schriftlich erfolgen (E-Mail mit Bestätigung unsererseits ist ausreichend) Wir empfehlen den Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung. Wir können vor oder nach Reisebeginn ohne Einhaltung einer Frist vom Beherbergungsvertrag zurücktreten, wenn der Mieter trotz Abmahnung durch uns oder unseren Vertreter vor Ort nachhaltig stört, durch sein Verhalten andere gefährdet oder sich vertragswidrig verhält. Wenn der Aufenthalt in der Ferienwohnung nach Vertragsabschluss infolge nicht vorhersehbarer höherer Gewalt erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt wird (Schäden durch Sturm, Wasser, Feuer, Blitzschlag o.ä. ) kündigen wir den Beherbergungsvertrag und der Mietpreis für noch nicht erbrachte Leistungen entfällt bzw. wird zurückerstattet. 5. Haftung Der Vermieter gewährleistet, dass sich das gemietete Haus in einem ordnungsgemäßen Zustand befindet und entsprechend der Beschreibung ausgestattet ist. Wird die vereinbarte Leistung nicht erbracht, so kann der Mieter Abhilfe verlangen. Der Vermieter kann die Abhilfe verweigern, wenn diese einen unverhältnismäßigen Aufwand erfordert. Der Vermittler kann auch in der Weise Abhilfe schaffen, dass er gleichwertige Ersatzleistungen erbringt. Eine Minderung des Mietpreises kann nur verlangt werden, wenn trotz Mängelanzeige des Mieters oder vom Mieter angenommene Ersatzleistungen nicht vertragsgemäß erbracht wurden. Bei mutwilliger Zerstörung oder Entwendung / Diebstahl des Inventars wird der volle Neubeschaffungspreis in Rechnung gestellt. Bei Fehlverhalten zusätzlich entstehende Kosten je nach Aufwand mindestens 25,- € / Stunde. Wir haften nicht bei höherer Gewalt oder vorhersehbaren Störungen, z.B. Stromausfall, Heizungsstörungen, plötzlichen Baustellen, o.ä., werden aber alles menschenmögliche tun, damit eventuelle Beeinträchtigungen möglichst gering ausfallen. Vertragspartner sind der Vermieter der Ferienwohnung/-haus und der Kunde. Hat ein Dritter für den Kunden gebucht, haftet er dem Vermieter gegenüber zusammen mit dem Kunden als Gesamtschuldner für alle Verpflichtungen aus dem Beherbergungsvertrag. Alle Ansprüche gegen den Vermieter der Ferienwohnung/-haus verjähren grundsätzlich nach einem Jahr ab dem Beginn der kenntnisabhängigen regelmäßigen Verjährungsfrist des § 199, Abs. 1 BGB. Schadensersatzansprüche verjähren kenntnisunabhängig in 5 Jahren. Wir weisen gemäß Bundesdatenschutzgesetz darauf hin, dass personenbezogene Daten mittels elektronischer Hilfsmittel gespeichert und verarbeitet werden. Eine Weitergabe an Dritte erfolgt nicht. Der Mieter ist nach den gesetzlichen Bestimmungen von der Entrichtung des Mietzinses nicht dadurch befreit, dass er durch einen in seiner Person liegenden Grund an der Ausübung des Ihm zustehenden Gebrauchsrechts gehindert wird. Mündliche Vereinbarungen sind nur wirksam, wenn sie schriftlich bestätigt worden sind. Der Vermieter haftet für seine Verpflichtungen aus dem Vertrag. Hiervon ausgeschlossen sind Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, wenn der Vermieter die Pflichtverletzung zu vertreten hat, sowie sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Vermieters beruhen und Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Verletzung von vertragstypischen Pflichten des Vermieters beruhen. Einer Pflichtverletzung des Vermieters steht die eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungshilfen gleich. Sollten Störungen oder Mängel an den Leistungen des Vermieters auftreten, wird der Vermieter bei Kenntnis oder auf unverzügliche Rüge des Kunden bemüht sein, für Abhilfe zu sorgen. Der Kunde ist verpflichtet, das ihm zumutbare beizutragen, um die Störung zu beheben und einen eventuellen Schaden möglichst gering zu halten. Der Vermieter haftet nicht für eingebrachte Sachen. Die Benutzung der Außenanlagen erfolgt auf eigene Gefahr. Erfüllungsort für alle Ansprüche aus dem Beherbergungsvertrag ist der Betriebsstandort Flensburg. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen für die Ferienwohnung/- haus unwirksam oder nichtig sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Im Übrigen gelten die geetzlichen Vorschriften. Gerichtsstand ist Flensburg