Buchungsbedingungen: Strandläufer
ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN Sehr geehrte Gäste, bitte beachten Sie, dass für Anfragen gegenüber der Feriensiedlung "Hinter der Düne" die nachstehenden allgemeinen Geschäftsbedingungen sowie unsere Hausordnung gelten, welche mit der Verfügbarkeits und Buchungsanfrage als verbindlich anerkannt werden. 1. Abschluss des Vertrages Der Vertrag über die zeitweise Überlassung von Ferienhäusern und Ferienwohnungen sowie Bungalows der Feriensiedlung Hinter der Düne erstreckt sich auf die auf unserer Homepage und in den Prospekt aufgeführten Leistungen und kommt wie folgt zu Stande: Mit der telefonischen oder schriftlichen Verfügbarkeits- und Buchungsanfrage für die von Ihnen gewählten Unterkunft oder der Nutzung der Buchungsoption auf unserer Homepage bietet der Kunde (Mieter) der Feriensiedlung Hinter der Düne (Vermieter) den Abschluss des Mietvertrages verbindlich an. Das Vertragsverhältniss kommt auch bei kurzfristigen Buchungen, bei denen der Bezug der Unterkunft innerhalb von sieben Tagen erfolgt, erst mit der formfreien Annahme durch den Vermieter rechtsverbindlich zu Stande. Ein Widerrufsrecht besteht gemäß § 312g Abs. 1 Nr 9 BGB nicht. 2. Preise, Zahlungsverpflichtung des Mieters und Zahlungsfristen 2.1 Die Auf der Homepage und im Prospekt angegebenen Preise gelten für den Zeitpunkt der Buchungsanfrage pro Nacht und Objekt. In dem Preis sind zudem enthalten: - Parkplatz - ortsübliches WLAN - Strom und Wasserkosten - Endreinigung Reiserücktrittskosten bzw. eine Reiserücktrittsversicherung sowie in den Seebädern anfallende Kurtaxe sind im Gesamtpreis nicht enthalten. 2.2 Es ist durch den Mieter eine Mietanzahlung zu leisten. Diese beträgt 30% des Mietpreises und ist innerhalb von sieben Tagen nach Vertragsabschluss auf das Bankkonto des Vermieters (IBAN DE72 1505 0500 1101 2183 43 / BIC NOLADE21GRW / Sparkasse Vorpommern) zu leisten. Der dann noch ausstehende Restmietpreis ist bis 28 Tage vor Anreise vollständig zu zahlen. 2.3 Bei kurzfristigen Buchungen, bei denen die Anreise innerhalb von sieben Tagen nach Vertragsabschluss erfolgt, ist der gesamte Mietpreis sofort durch den Mieter zu leisten. Gegebenenfalls ist die Zahlung mit dem Vermieter persönlich abzusprechen. 2.4 Für Sonderleistungen wie Bettwäsche, Handtücher, Haustiere, Kinderbett und Kinderhochstühle sind extra ausgewiesene Zuzahlungen zu leisten. 3. Mietobjekt Pflichten und Haftung des Mieters 3.1 Für die vertraglichen Leistungen gelten die Beschreibungen und Abbildungen auf unserer Homepage und in unserem Prospekt im Zeitpunkt der Buchung. Die Bilder im Prospekt und auf der Homepage sind ohne Gewähr. Gleichwertige Änderungen der Einrichtung und Ausstattung der Ferienhäuser, Ferienwohnungen und Bungalows bleiben vorbehalten und begründen keine Ansprüche des Mieters. 3.2 Der Mieter ist verpflichtet, das Mietobjekt einschließlich Inventar sorgfältig und pfleglich zu behandeln. 3.3 Der Mieter haftet dem Vermieter für die von ihm oder seinen Besuchern verursachten Schäden, die über den üblichen Gebrauch hinausgehenden, an dem Mietobjekt und dessen Inventar, soweit er diese verschuldet oder aus anderen Gründen zu vertreten hat. Der Mieter ist verpflichtet, verursachte Schäden gegenüber dem Vermieter unverzüglich zu melden. 3.4 Das Mietobjekt darf nur mit der in der Beschreibung angegebenen Personenzahl inklusive Babys und Kleinkinder bewohnt werden. Festgestellte überzählige Personen sind versicherungstechnisch nicht tragbar, wir behalten uns das Recht vor, Sie bei Anreise umgehend wieder nach Hause zu schicken, die Reisekosten müssen hierbei (Betrugsversuch) zu 100% getragen werden. Gruppenreisen sind vor Buchung beim Vermieter zu erfragen. 3.5 Die Mitnahme von Haustieren ist optional buchbar, muss aber unbedingt bei der Buchung mit angegeben werden. Pro Objekt ist ein Haustier buchbar, ein Weiteres bedarf unbedingt der vorherigen Zustimmung des Vermieters. 3.6 Der Mieter ist ohne die Erlaubnis des Vermieters nicht berechtigt, den Gebrauch der Mietsache einem Drittem zu überlassen, insbesondere sie weiterzuvermieten. 3.7 Das Rauchen in den Unterkünften ist nicht gestattet. 4. Anreise und Abreisen 4.1 Die Unterkunft steht Ihnen am Anreisetag ab 16:00 Uhr zur Verfügung und ist bis spätestens 18:00 Uhr zu beziehen. Den Schlüssel zur Ferienunterkunft erhalten Sie direkt bei der Anmeldung. Anreisen nach 18:00 Uhr sind anzuzeigen. 4.2 Die Unterkunft ist am Abreisetag bis 10:00 Uhr zu verlassen. Der Schlüssel ist persönlich bei der Anmeldung bis dahin abzugeben. Abreisen vor 08:00 Uhr sind vorab abzusprechen. 5. Folgen nicht fristgerechtem Zahlungseingang und Nichtinanspruchnahme der Leistungen 5.1 Bei nicht fristgerechtem und / oder nicht vollständigem Eingang der in Ziffer 2.2 geregelten Mietanzahlung ist der Vermieter berechtigt das Mietobjekt andersweitig zu vermieten. Die dem Grunde nach bestehende Zahlungsverpflichtung des Mieters zur Zahlung der Gesamtmiete bleibt hiervon unberührt. 5.2 Nimmt der Mieter die Ferienunterkunft am Anreisetag unentschuldigt nicht in Anspruch, gilt der Mietvertrag als gekündigt. Die Zahlungsverpflichtung des Mieters zur Zahlung der Gesamtmiete bleibt auch in diesem Fall bestehen. 5.3 Dem Mieter wird unter Leistung einer Entschädigungspauschale ein Rücktrittsrecht wie folgt eingeräumt: Rücktritt bis zu 49 Tage vor Anreise: 10 % des Preises Rücktritt bis zu 35 Tage vor Anreise: 30 % des Preises Rücktritt bis zu 21 Tage vor Anreise: 60 % des Preises Rücktritt bis zu 14 Tage vor Anreise: 80 % des Preises danach 90 % des Preises zusätzlich fällt eine einmalige Bearbeitungsgebühr in Höhe von 50,00 € an. Dem Mieter bleibt nachgelassen, nachzuweisen, dass ein geringerer als der im Rahmen der Ersatzpauschale geltend gemachter Schaden entstanden ist. 6. Pflichten des Vermieters, Schadensmeldepflicht des Mieters und Ausschlussfristen 6.1 Beanstandungen sind durch den Mieter dem Vermieter unverzüglich, innerhalb von 24 h, anzuzeigen. Der Vermieter verpflichtet sich, angezeigte und berechtigte Mängel in einer angemessenen Frist zu beseitigen. Hierzu ist dem Vermieter Zutritt zu den Ferienanlagen zu gewährleisten, soweit berechtigte Interessen des Mieters nicht entgegenstehen. Dem Mieter trifft dabei gleichermaßen eine Schadensminderungspflicht. 6.2 Sollte eine Behebung der angezeigten berechtigten Mängel nicht erfolgt sein, sind eventuelle Ansprüche innerhalb eines Monats ab Mietende gegenüber dem Vermieter geltend zu machen. Nach Ablauf dieser Frist können Ansprüche gegenüber dem Vermieter nur noch geltend gemacht werden, wenn der Mieter ohne Verschulden an der Einhaltung der Frist gehindert wurde. 7. Gerichtsstandwahl Für alle Streitigkeiten aus der Überlassung der Ferienhäuser -wohnungen und Bungalows der Feriensiedlung "Hinter der Düne" ist, soweit nicht gesetzlich zwingend etwas anderes bestimmt ist, der Gerichtsstand Wolgast vereinbart. 8. Schlussbestimmungen Sollten sich einzelne Bestimmungen dieses Vertrages ganz oder teilweise als unwirksam oder undurchführbar erweisen oder infolge Änderungen der Gesetzgebung nach Vertragsabschluss unwirksam oder undurchführbar werden, bleiben die übrigen Vertragsbestimmungen und die Wirksamkeit des Vertrages im Ganzen hiervon unberührt. An Stelle der unwirksamen und undurchführbaren Bestimmungen soll die wirksame und durchführbare Bestimmung treten, die dem Sinn und Zweck der nichtigen Bestimmung möglichst nahe kommt.