Buchungsbedingungen: Blockhaus Ferien - Ferienwohnung Rollo
AGB vom Sehr geehrter Gast, bitte schenken Sie den nachstehenden Gastaufnahme- und Vermittlungsbedingungen Ihre Aufmerksamkeit, sie regeln zum einen die Rechtsbeziehungen zwischen Ihnen und dem Beherbergungsbetrieb (bei Buchung von Übernachtungsleistungen), bzw. Ihnen und dem Leistungsträger (bei Buchung von sonstigen touristischen Leistung). Zum anderen werden diese Gastaufnahme- und Vermittlungsbedingungen Bestandteil des mit der Ostseefjord Schlei GmbH, Gesellschaft für Tourismus-, Regional- und Stadtmarketing als Vermittler von touristischen Leistungen geschlossenen Vermittlungsvertrages. 1. Gegenstand der Vermittlung Die Vermittlungsstelle vermittelt über ein elektronisches Reservierungssystem Beherbergungsleistungen und sonstige touristische Leistungen (z.B. Erlebnisangebote). Die Vermittlungsstelle erbringt mit dieser Tätigkeit keine eigenen Leistungen, sie vermittelt diese vielmehr im Namen und für Rechnung dritter Unternehmen, nachfolgend "Beherbergungsbetrieb" (bei Übernachtungsleistungen) oder "Leistungsträger" (bei sonstigen touristischen Leistungen) genannt. Der Vertrag über die gebuchte Leistung kommt somit ausschließlich zwischen dem Gast und dem Beherbergungsbetrieb, bzw. dem Leistungsträger, zustande. Die Vermittlungsstelle und den Gast verbindet lediglich ein Vermittlungsvertrag. Der Umfang der vermittelten Leistung ergibt sich aus der Buchungsbestätigung. Nebenabreden, die den Umfang der vertraglichen Leistung verändern, bedürfen der Bestätigung. 2. Buchung und Vertragsschluss 2.1. Mit der Buchung bei der Vermittlungsstelle bietet der Gast dem Beherbergungsbetrieb den Abschluss eines Beherbergungsvertrages (bei Übernachtungsleistungen), bzw. dem Leistungsträger den Abschluss eines Vertrages über die Inanspruchnahme der Leistung des Leistungsträgers (bei sonstigen touristischen Leistungen), und der Vermittlungsstelle den Abschluss eines Vermittlungsvertrages unter Einbeziehung dieser Bedingungen verbindlich an. 2.2. Die Buchung kann elektronisch über das Internet, per Post, per Fax, schriftlich, per Telefon oder mündlich vorgenommen werden. 2.3. Die in Ziffer 2.1 genannten Verträge kommen mit der Annahme durch die Vermittlungsstelle zustande. Über die Annahme, für die es keiner bestimmten Form bedarf, wird der Gast unverzüglich nach Vertragsschluss durch Übersendung einer Buchungsbestätigung informiert. Bei einer elektronischen Buchung über das Internet erfolgt die Information durch die Übersendung einer Buchungsbestätigung am Ende des Buchungsvorganges per E-Mail. Der Gast hat die Möglichkeit sich diese Buchungsbestätigung auszudrucken. 2.4 Die der Vermittlungsstelle zur Verfügung gestellten Daten werden gemäß den gesetzlichen Vorschriften geschützt. 3. Zahlung bei Beherbergungsleistungen 3.1 Die Zahlung des auf der Buchungsbestätigung ausgewiesenen Übernachtungspreises erfolgt direkt an den Beherbergungsbetrieb wie in den nachstehenden Ziffern geregelt, soweit nichts anderes ausdrücklich vereinbart ist. 3.2 Bei Buchungen, die mindestens 14 Tage vor dem Aufenthaltsbeginn erfolgen, hat der Gast innerhalb von 7 Tagen nach Vertragsschluss (Zugang der Buchungsbestätigung beim Gast in mündlicher, schriftlicher oder elektronischer Form) eine Anzahlung von 10% des Gesamtpreises an den Beherbergungsbetrieb zu leisten. Die Restzahlung ist bis 14 Tage vor Anreise an den Beherbergungsbetrieb zu bezahlen. 3.3 Bei Buchungen, die kürzer als 14 Tage vor Aufenthaltsbeginn erfolgen, ist der Gesamtpreis sofort nach Vertragsschluss zu entrichten. 4. Zahlung bei sonstigen touristischen Leistungen 4.1 Die Zahlung des auf der Buchungsbestätigung ausgewiesenen Preises erfolgt direkt an die Vermittlungsstelle wie in den nachstehenden Ziffern geregelt, soweit nichts anderes ausdrücklich vereinbart ist. 4.2 Der Gast hat innerhalb von 7 Tagen nach Vertragsschluss (Zugang der Buchungsbestätigung beim Gast in mündlicher, schriftlicher oder elektronischer Form) den Gesamtpreis an die Vermittlungsstelle zu zahlen. 4.3 Bei Buchungen, die kürzer als 7 Tage vor Beginn der Leistungserbringung, erfolgen, ist der Gesamtpreis sofort nach Vertragsschluss zu entrichten. 5. Rücktritt / Stornierung 5.1 Der Gast kann jederzeit durch Erklärung gegenüber dem Beherbergungsbetrieb (bei Übernachtungsleistungen), bzw. der Vermittlungsstelle (bei sonstigen touristischen Leistungen) zurücktreten. Der Rücktritt soll unter Angabe der Buchungsnummer erklärt werden. Maßgeblich ist der Zugang der Rücktrittserklärung bei dem Beherbergungsbetrieb, bzw. Vermittlungsstelle. Dem Gast wird empfohlen, den Rücktritt schriftlich zu erklären. 5.2 Tritt der Gast von einem mit dem Beherbergungsbetrieb, bzw. mit dem Leistungsträger, geschlossenen Vertrag zurück oder nimmt der Gast die gebuchte Unterkunft, bzw. die gebuchte Leistung, nicht in Anspruch, kann der Beherbergungsbetrieb, bzw. der Leistungsträger den vereinbarten Preis abzüglich der ersparten Aufwendungen und der Einnahmen aus anderweitiger Vermietung der Unterkunft, bzw. Verkauf der Leistung, verlangen. 5.3 Die Rechtsprechung hat für die Bemessung ersparter Aufwendungen bei Beherbergungsleistungen die folgenden Prozentsätze anerkannt: Bei Ferienwohnungen/Unterkünften ohne Verpflegung 90% Bei Übernachtung/Frühstück 80% Bei Halbpension 70% Bei Vollpension 60% Die vorgenannten Prozentsätze beziehen sich jeweils auf den gesamten Preis der Unterkunftsleistungen (einschließlich aller Nebenkosten), jedoch ohne Berücksichtigung etwaiger öffentlicher Abgaben wie Fremdenverkehrsabgabe oder Kurtaxe. 5.4 Es bleibt dem Gast in allen Fällen unbenommen nachzuweisen, dass kein oder ein wesentlich geringerer Schaden durch seinen Rücktritt entstanden ist, als eine von ihm geforderte Pauschale. In diesem Fall ist der Gast zur Bezahlung der geringeren Kosten (oder wenn kein Schaden entstanden ist zu keiner Zahlung) verpflichtet. 5.5 Der Abschluss einer Reiserücktrittskosten- und Reiseabbruchversicherung wird dringend empfohlen. 6. Haftung 6.1 Die Vermittlungsstelle ist lediglich Vermittler von Fremdleistungen und steht nicht für die ordnungsgemäße Durchführung der vermittelten Fremdleistungen, sondern lediglich für die ordnungsgemäße Vermittlung der vorgenannten Fremdleistungen ein. Die Vermittlungsstelle haftet nicht für die Nicht- oder Schlechtleistung des vermittelten Beherbergungsvertrages, bzw. des vermittelten Vertrags über die Inanspruchnahme sonstiger touristischer Leistungen. 6.2 Die Vermittlungsstelle haftet für eigenes sowie das Verschulden ihrer Erfüllungsgehilfen nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit und in den Fällen unbegrenzt, in denen der Gast wegen einer von der Vermittlungsstelle zu verantwortenden Pflichtverletzung an Leben, Körper oder Gesundheit verletzt wird oder die Vermittlungsstelle Verpflichtungen verletzt deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Gast regelmäßig vertraut oder vertrauen darf. Bei leichter Fahrlässigkeit auch ihrer Erfüllungsgehilfen ist die Haftung der Vermittlungsstelle auf den Wert der Buchung begrenzt. 6.3 Ansprüche wegen nicht vertragsgemäßer Erbringung der Leistungen sind unverzüglich und ausschließlich an den jeweiligen Beherbergungsbetrieb (bei Übernachtungsleistungen), bzw. an den jeweiligen Leistungsträger (bei sonstigen touristischen Leistungen) zu richten. Reichen die auf der Buchungsbestätigung enthaltenen Angaben für die Identifizierung des Beherbergungsbetriebes, bzw. des Leistungsträgers, nicht aus, können bei der Vermittlungsstelle die notwendigen Informationen eingeholt werden. 7. Obliegenheiten des Gastes 7.1 Der Gast ist verpflichtet, dem Beherbergungsbetrieb (bei Übernachtungsleistungen), bzw. dem Leistungsträger (bei sonstigen touristischen Leistungen) Mängel der zu erbringenden Leistungen unverzüglich anzuzeigen oder Abhilfe zu verlangen. 7.2 Die Mängelanzeige ist ausschließlich an den Beherbergungsbetrieb (bei Übernachtungsleistungen), bzw. den Leistungsträger (bei sonstigen touristischen Leistungen), nicht an die Vermittlungsstelle zu richten. 7.3 Die Unterkunft darf nur mit der mit dem Beherbergungsbetrieb vereinbarten Personenzahl belegt werden. Eine Überbelegung kann das Recht des Beherbergungsbetriebes zur sofortigen Kündigung des Vertrages oder einer angemessenen Mehrvergütung begründen. 7.4 Die Mitnahme von Haustieren, gleich welcher Art, ist nur nach ausdrücklicher Vereinbarung mit dem Beherbergungsbetrieb und - im Falle einer solchen Vereinbarung - nur im Rahmen der zu Art und Größe des Tieres gemachten Angaben gestattet. 8. An- und Abreisezeiten 8.1. Soweit nichts anderes vereinbart ist, steht die gebuchte Unterkunft ab 16.00 Uhr des Anreisetages zur Verfügung. 8.2 Bei einer Ankunft nach diesem Zeitpunkt ist der Gast verpflichtet, den Beherbergungsbetrieb hiervon rechtzeitig zu unterrichten. Unterbleibt dies, ist der Beherbergungsbetrieb berechtigt, die Unterkunft bei einer Übernachtung ab 18.00 Uhr, bei mehreren Übernachtungen am Folgetag nach 12.00 Uhr anderweitig zu belegen. 8.3 Soweit nichts anderes vereinbart ist, ist die Unterkunft am Abreisetag bis 10.00 Uhr zu räumen. 9. Salvatorische Klausel Sollte eine Bestimmung dieser Gastaufnahmebedingungen unwirksam sein oder werden, so wird hiervon die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die unwirksame Bestimmung ist durch die gesetzliche Regelung zu ersetzen. 10. Gerichtsstand Klagen gegen die Vermittlungsstelle sind an deren Sitz zu erheben. Für Klagen der Vermittlungsstelle gegen den Gast ist dessen Wohnsitz maßgebend, es sei denn, die Klage richtet sich gegen Vollkaufleute oder Personen, die nach Abschluss des Vertrages ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort ins Ausland verlegt haben, oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist. In diesen Fällen ist der Sitz der Vermittlungsstelle maßgebend.